Ich erlaube mir an dieser Stelle einfach mal frei, gegen den prominent am unteren Rand abgedruckten Lizenztext der Seite http://www.c-plusplus.de zu verstoßen, da der allermeiste Teil des nachfolgend aufgeführten Textes ohnehin von mir stammt und der Rest unter das allgemeine Zitatrecht fällt.
Zunächst die Ausgangsfrage:
ich habe eine GTK+-Anwendung geschrieben. Muss ich irgendwelche Hinweise auf die LGPL-Lizenz von GTK in meiner Anwendung unterbringen? Wenn ja, welche Form müssen diese haben? Oder kann ich die Anwendung einfach so veröffentlichen und muss nichts dabei beachten?
Darauf gab es dann eine Antwort, die ich in meiner allerdings vollständig zitiert habe, darum wird sie hier nicht separat aufgeführt. Hier also meine Antwort:
Zitat:
Steht eigentlich in der Lizenz, was zu tun ist! Wenn du deine Rechte und Pflichten nicht kennst, solltest du dich schleunigst damit befassen.
Das stimmt. :)
Zitat:
Das Mindeste was man bei den gängigen Lizenzen tun muß, ist die Lizenz selbst bei legen damit sie der Anwender lesen kann!
Das hat aber nichts mit dem Inhalt der Lizenz zu tun. Eine Lizenz sollte man seinem Programm (egal ob Quellcode oder Binärversion) immer beilegen, da das Programm im Zweifelsfall sonst unlizenziert ist. Wenn man dann noch vergisst, seinen eigenen Namen irgendwo unterzubringen, kann es schwierig werden, seine Urheberschaft (die auf jeden Fall besteht und nach deutschem Recht nicht aufkündbar ist) nachzuweisen.
Bezüglich der gestellten Frage lohnt sich die Vorüberlegung, was die LGPL eigentlich ist. Es ist eine GPL (also eine Lizenz mit Copyleft-Klausel), welche das starke Copyleft der GPL auflockert. Wäre GTK+ nach der GPL lizenziert, müsste zu jedem Programm, dass in irgend einer Form gegen die GTK+-Bibliotheken gelinkt wird, der Quellcode offengelegt werden. Prinzipiell ist das auch im Interesse der Free Software Foundation und aller anderen GPL-Authoren. Um jedoch die Verbreitung von quelloffener Software zu fördern, wurde mit der LGPL eine Lizenz mit aufgeweichtem Copyleft, ursprünglich konkret für Bibliotheken (Libary GPL vs. Lesser GPL heute) geschaffen.
Doch was ist ein aufgeweichtes Copyleft? Das bedeutet, dass ein Programm, gegen GTK+ linken darf, ohne dass die Quellen des Programms freigegeben werden müssen. Das bezieht sich aber nur auf das Programm, welches die Bibliothek verwendet. Für die Quellcodes der Bibliothek gelten - vereinfacht gesagt - nach wie vor GPL-Regeln. Das heißt, Änderungen am Quellcode der Bibliothek müssen öffentlich gemacht werden und ebenfalls unter der LGPL oder GPL lizenziert werden.
An diesem Punkt wird deutlich, wie sehr sich die doch sehr wortreichen GPL-Lizenzen von den BSD-Lizenzen (und ähnlichen) unterscheiden. Eine BSD-Lizenz räumt dem Lizenznehmen fast alle Rechte ein, die er erhalten kann - inklusive dem Recht, die fremden Quellcodes in seiner eigenen Software zu verwenden, ohne diese freizugeben. Somit gestattet es die BSD-Lizenz implizit, dass eigentlich freier Code zu unfreiem Code gemacht wird.
Die eigentliche Frage des OP wird durch die LGPL selbst beantwortet (http://www.gnu.de/documents/lgpl.de.html). Man behalte dabei im Hinterkopf, dass es das Ziel der LGPL ist, den Bekantheitsgrad quelloffener Software zu steigern:
Zitat:
4. Kombinierte Werke
Sie dürfen ein betroffenes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die insgesamt die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Zurückbilden (“reverse engineering”), um derartige Modifikationen von Fehlern zu bereinigen, nicht wirksam einschränken, wenn Sie außerdem alle folgenden Handlungen ausführen:
a) Versehen Sie jedes Exemplar des kombinierten Werks mit einem prominenten Hinweis, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Benutzung durch diese Lizenz abgedeckt werden.
b) Legen Sie dem kombinierten Werk ein Exemplar der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
c) Für ein kombiniertes Werk, das bei Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, fügen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek diesen Hinweisen hinzu sowie einen Verweis, der den Anwender zu den Exemplaren der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments führt.
In der Regel sieht das so aus, dass irgendwo unterhalb der EULA eines Programms relativ kleingedruckt ein Passus der Art "diese Software beinhaltet Teile, die von #### entwickelt wurden. Diese sind unter den nachfolgend abgedruckten Bedingungen der LGPL lizenziert. ..." aufgenommen wird.
Darüber hinaus verlagt die LGPL, dass der vom Programm erzeugte Copyrighthinweis einen Verweis auf GTK+ beinahltet mit dem Hinweis, dass GTK+ unter den Bedingungen der LGPL lizenziert ist. Von daher: Ja, du musst einen Hinweis auf GKT+ und seine Lizenz einbauen.